Erwägungsgrund 16 32024L3019
Die Evaluierung ergab, dass die Stickstoff- und Phosphoremissionen durch die Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG erheblich verringert wurden. Dennoch bleiben kommunale Abwasserbehandlungsanlagen der Evaluierung zufolge ein wichtiger Austragspfad auf dem Weg dieser Schadstoffe in die Umwelt, wo sie unmittelbar zur Eutrophierung der Wasserkörper und Meere der Union führen. Ein Teil dieser Verschmutzung kann vermieden werden, da der technische Fortschritt und bewährte Verfahren zeigen, dass die in der Richtlinie 91/271/EWG festgelegten Emissionsgrenzwerte für Stickstoff und Phosphor veraltet sind und — insbesondere für größere Behandlungsanlagen — verschärft werden sollten. Daher sollte für alle kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen mit 150000 EW und mehr systematisch eine Drittbehandlung vorgeschrieben werden, da diese Anlagen nach wie vor eine erhebliche Quelle für Stickstoff- und Phosphoreinleitungen darstellen.