Erwägungsgrund 56 32024L3019
Es ist angezeigt, die besondere Situation von Mayotte und den anderen Gebieten in äußerster Randlage der Union zu berücksichtigen, die in Artikel 349 AEUV aufgeführt sind, in dem spezifische Maßnahmen zur Unterstützung dieser Gebiete vorgesehen sind. Im Zusammenhang mit der kommunalen Abwasserbehandlung in diesen Gebieten sollte den schwierigen Reliefbedingungen und der Insellage dieser Gebiete besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.