Erwägungsgrund 5 32024L3019
Gemäß dem Bericht der Europäischen Umweltagentur (EUA) aus dem Jahr 2018 über europäische Gewässer geht von kleinen Siedlungsgebieten für 11 % der Oberflächenwasserkörper in der Union eine erhebliche Belastung aus. Um die Verschmutzung durch solche Siedlungsgebiete besser zu bekämpfen und die Einleitung von unbehandeltem kommunalem Abwasser in die Umwelt zu verhindern, sollte der Anwendungsbereich dieser Richtlinie alle Siedlungsgebiete mit einem Einwohnerwert (EW) von 1000 und mehr umfassen.