Erwägungsgrund 38 32024L3019
Situationsabhängig können diese strengeren Maßnahmen unter anderem die Errichtung von Kanalisationen, die Ausarbeitung integrierter Pläne für die kommunale Abwasserbewirtschaftung oder die Zweit-, Dritt- oder Viertbehandlung von kommunalem Abwasser in Siedlungsgebieten oder kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen umfassen, die die zur Anwendung der Standardanforderungen erforderlichen EW-Schwellenwerte nicht erreichen. Sie können auch eine weitergehende Behandlung umfassen als die Behandlung, die erforderlich ist, um die Mindestanforderungen zu erfüllen, oder eine Desinfektion von behandeltem kommunalem Abwasser, die zur Einhaltung der Richtlinie 2006/7/EG erforderlich ist.