Erwägungsgrund 29 32024L3019
Die Wasserressourcen der Union stehen zunehmend unter Druck, was in einigen Regionen der Union zu dauerhafter oder vorübergehender Wasserknappheit führt. Die Fähigkeit der Union, dem zunehmenden Druck auf die Wasserressourcen zu begegnen, könnte durch eine verstärkte Wiederverwendung von behandeltem kommunalem Abwasser verbessert werden, wodurch die Süßwasserentnahme aus Oberflächenwasserkörpern und Grundwasserkörpern eingeschränkt würde. Aus diesem Grund sollte die Wiederverwendung von behandeltem kommunalen Abwasser gestärkt und wenn immer möglich angewandt werden, vor allem in Gebieten mit Wasserstress und für alle geeigneten Zwecke, wobei stets die ökologisch erforderliche Mindestwassermenge in den aufnehmenden Gewässern sicherzustellen ist und zu berücksichtigen ist, dass die in der Richtlinie 2000/60/EG vorgegebenen Ziele im Hinblick auf einen guten ökologischen und chemischen Zustand der aufnehmenden Wasserkörper erreicht werden müssen. Um dies zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten in ihrer nach der Richtlinie 2000/60/EG durchgeführten Folgenabschätzung eine Überwachung der Auswirkungen der Wiederverwendung von behandeltem kommunalen Abwasser auf die ökologische erforderliche Mindestwassermenge in den aufnehmenden Gewässern vornehmen. Das Potenzial zur Wiederverwendung von behandeltem kommunalen Abwasser sollte unter Berücksichtigung der nach der Richtlinie 2000/60/EG und nach den Beschlüssen der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/741 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellten Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete bewertet werden, sowie der Notwendigkeit sicherzustellen, dass die in der Richtlinie 2000/60/EG festgelegten Ziele im Hinblick auf einen guten ökologischen und chemischen Zustand der aufnehmenden Wasserkörper erreicht werden. Die Verschärfung der Anforderungen an die kommunale Abwasserbehandlung und die Maßnahmen für eine bessere Überwachung, Verfolgung und Verringerung der Verschmutzung an der Quelle werden sich auf die Qualität des behandelten kommunalen Abwassers auswirken und somit die Wiederverwendung von Wasser unterstützen. Wird Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung wiederverwendet, so sollte dies im Einklang mit der Verordnung (EU) 2020/741 erfolgen. Wenn dies für die sichere Wiederverwendung von behandeltem kommunalem Abwasser angebracht ist, sollten die Mitgliedstaaten eine Viertbehandlung des kommunalen Abwassers, das wiederverwendet wird oder wiederverwendet werden soll, erwägen. Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung von behandeltem kommunalen Abwasser und zur tatsächlichen Wiederverwendung sollten in Strategien zur Resilienz der Wasserversorgung auf Ebene der Mitgliedstaaten erörtert werden, falls solche Strategien verfügbar sind.