Erwägungsgrund 27 32024L3019
Um den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Kanalisationen und kommunale Abwasserbehandlungsanlagen, die im Einklang mit den Anforderungen dieser Richtlinie gebaut werden, so ausgelegt, gebaut, betrieben und gewartet werden, dass unter allen normalen örtlichen klimatischen Bedingungen eine ausreichende Leistung gewährleistet ist. Da kommunale Abwasserinfrastrukturen als kritische Einrichtungen im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates eingestuft wurden, sollten die Mitgliedstaaten außerdem sicherstellen, dass bei der Auslegung, beim Bau und beim Betrieb von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen und Kanalisationen ihre Anfälligkeit für Extremereignisse aufgrund des Klimawandels beachtet wird.