Erwägungsgrund 11 32025L2647
Bei Streitigkeiten zwischen einem Anbieter einer Online-Plattform und einem Nutzer der Dienste dieses Anbieters in Bezug auf Tätigkeiten dieses Anbieters zur Moderation rechtswidriger oder schädlicher Inhalte auf seiner Plattform gilt Artikel 21 der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten vorbehaltlich des Artikels 2 Absatz 4 der genannten Verordnung, da Artikel 21 der genannten Verordnung ausführlichere Vorschriften im Zusammenhang mit solchen Streitigkeiten enthält.