Erwägungsgrund 17 32025L2647
Um zu gewährleisten, dass AS-Verfahren für das digitale Zeitalter geeignet sind, in dem die Kommunikation — auch im internationalen Kontext — online stattfindet, müssen rasche und faire Verfahren für alle Verbraucher zur Verfügung stehen. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die in ihrem Hoheitsgebiet eingerichteten AS-Stellen für AS-Verfahren bei Streitigkeiten zwischen außerhalb der Union niedergelassenen Unternehmern und in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet wohnhaften Verbrauchern zuständig sind.