Richtlinie (EU) 2025/2647 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2025 zur Änderung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2015/2302, (EU) 2019/2161 und (EU) 2020/1828 nach der Einstellung der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung (Text von Bedeutung für den EWR)
Um die AS-Stellen wirksam zu entlasten und ihnen mehr Zeit für die Vorlage ihrer Berichte bei den zuständigen Behörden zu geben, sollte die Frist für die Vorlage des Vierjahresberichts gemäß der Richtlinie 2013/11/EU um einige Monate verlängert werden.
Erwägungsgrund 28 32025L2647Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen