Erwägungsgrund 34 32025L2647
Um sicherzustellen, dass AS-Stellen, zuständige Behörden und AS-Kontaktstellen in der Lage sind, ihre Aufgaben, insbesondere die mit dieser Änderungsrichtlinie eingeführten Aufgaben, wirksam zu erfüllen, sollten ihnen ausreichende personelle, materielle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen. Den Mitgliedstaaten sollte es weiterhin möglich sein, die zu diesem Zweck geeigneten Finanzierungsformen festzulegen.