Erwägungsgrund 38 32025L2647
Obwohl AS-Verfahren einfach gehalten sein sollen, werden Verbraucher dabei manchmal von einem Dritten ihrer Wahl unterstützt, zum Beispiel von Verbraucherverbänden oder Unternehmen, die die Handhabung von Ansprüchen im Rahmen von AS-Verfahren anbieten. Diese Unterstützung könnte darin bestehen, Verbrauchern bei der Einreichung eines Antrags und anderer Unterlagen zu helfen, sie zu möglichen Ansprüchen zu beraten, das gesamte Verfahren zu verfolgen und die Parteien in die Lage zu versetzen, zu einer gütlichen Einigung zu gelangen. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Anbieter einer solchen Unterstützung in voller Transparenz handeln, insbesondere bei den Verfahrensregeln und damit verbundenen Kosten sowie den möglichen Entgelten, die für die Unterstützung verlangt werden. Diese Unterstützung sollte den Verbrauchern nach Treu und Glauben gewährt werden.