Erwägungsgrund 20 32025L2647
Um der Anforderung zu genügen, Beschwerden und die erforderlichen einschlägigen Dokumente online auf rückverfolgbare Weise einzureichen, sollten AS-Stellen verpflichtet sein, deren Eingang zumindest auf einem dauerhaften Datenträger zu bestätigen und Mittel zur Identifizierung dieser Beschwerden in der weiteren Kommunikation bereitzustellen.