Erwägungsgrund 33 32025L2647
Um Verbrauchern und Unternehmern bei grenzübergreifenden Streitigkeiten wirksame Unterstützung zu bieten, muss sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten AS-Kontaktstellen benennen, die für klar definierte Aufgaben zuständig sind. Die Europäischen Verbraucherzentren sind für die Wahrnehmung dieser Aufgaben gut aufgestellt, da sie auf die Unterstützung von Verbrauchern bei Problemen mit grenzübergreifenden Kaufgeschäften spezialisiert sind, doch sollten die Mitgliedstaaten auch andere Stellen mit einschlägigem Fachwissen auswählen können. Diese benannten AS-Kontaktstellen sollten der Kommission mitgeteilt werden und einen Teil des von der Kommission einzurichtenden Netzwerks bilden.