Erwägungsgrund 39 32025L2647
Die Richtlinie 2013/11/EU gilt weiterhin nur für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Streitigkeiten zwischen Unternehmern fallen nicht in den Anwendungsbereich der genannten Richtlinie. Dennoch können die Mitgliedstaaten Selbstständigen oder Kleinstunternehmen in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht den Zugang zu AS-Verfahren erleichtern, damit diese Wirtschaftsakteure von unabhängigen, unparteiischen, transparenten, wirksamen, schnellen und fairen AS-Systemen profitieren können.