Erwägungsgrund 12 32025L2647
Die Begriffsbestimmungen der Richtlinie 2013/11/EU sollten dem Geltungsbereich der Richtlinie 2013/11/EU in der durch diese Änderungsrichtlinie erweiterten Fassung Rechnung tragen.
Die Begriffsbestimmungen der Richtlinie 2013/11/EU sollten dem Geltungsbereich der Richtlinie 2013/11/EU in der durch diese Änderungsrichtlinie erweiterten Fassung Rechnung tragen.