Erwägungsgrund 26 32025L2647
Um die Informations- und Berichtspflichten zu verringern und Kosten für AS-Stellen und zuständige Behörden zu sparen, sollten diese Pflichten vereinfacht und die Menge der von den AS-Stellen an die zuständigen Behörden bereitzustellenden Informationen verringert werden. Die AS-Stellen sollten beispielsweise ihre Tätigkeitsberichte mindestens alle zwei Jahre und nicht jedes Jahr öffentlich zugänglich machen. Den Mitgliedstaaten sollte es jedoch gestattet sein, kürzere Berichtszeiträume festzulegen, zum Beispiel von einem Jahr. AS-Stellen sollten auch die Möglichkeit haben, diese Tätigkeitsberichte an die jeweils zuständigen Behörden weiterzugeben, um den anderen Berichtspflichten gemäß der Richtlinie 2013/11/EU nachzukommen, sofern die Berichte alle in Bezug auf diese Verpflichtungen erforderlichen Informationen enthalten.