Erwägungsgrund 16 32025L2647
Bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Beteiligung von Unternehmern und Verbrauchern an den AS-Verfahren sollten die Mitgliedstaaten besondere Aufmerksamkeit auf bestimmte Wirtschaftssektoren mit niedrigen Teilnahmequoten von Unternehmern an AS-Verfahren und auf Praktiken in diesen Sektoren richten, über die wiederholt Beschwerden von Verbrauchern eingegangen sind, wie die verfügbaren Daten und Statistiken zu Beschwerdefällen belegen. Dies gilt insbesondere für den Verkehrs- und Tourismussektor, insbesondere im Bereich der Fluggastrechte. Als Alternative zu Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme von Unternehmern an AS-Verfahren in diesen Sektoren sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Teilnahme von Unternehmern an AS-Verfahren in diesen Sektoren verbindlich vorzuschreiben.