Erwägungsgrund 32 32025L2647
Um sicherzustellen, dass AS-Stellen ordnungsgemäß und wirksam funktionieren, sollten die zuständigen Behörden die Kontrollen der Arbeitsweise und der Tätigkeiten dieser Stellen durchführen, die erforderlich sind, um die Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie 2013/11/EU zu überwachen, soweit und sobald dies sachdienlich ist, zum Beispiel wenn sie hinreichend begründete Beschwerden von Parteien von AS-Verfahren erhalten, die auf eine systematische Nichteinhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2013/11/EU durch eine AS-Stelle hindeuten.