Erwägungsgrund 40 32025L2647
Damit Verbraucher insbesondere im grenzübergreifenden Kontext leicht eine geeignete AS-Stelle finden können, sollte die Kommission ein benutzerfreundliches digitales interaktives Instrument entwickeln, bekannt machen und pflegen, mit dem Informationen über den Rechtsschutz von Verbrauchern, einschließlich Informationen über die Nutzung der AS im grenzübergreifenden Kontext und Links zu Informationen über Verbraucherrechte, bereitgestellt werden. Ziel dieses Instruments sollte es sein, den Verbrauchern dabei zu helfen, die für ihren konkreten Fall geeigneten Rechtsschutz-Lösungen zu verstehen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Es sollte direkte Links zum Beschwerdeformular der AS-Stellen, sofern ein solches vorhanden ist, und eine Funktion der maschinellen Übersetzung für AS-Stellen und AS-Kontaktstellen enthalten. Zudem sollte dieses Instrument die Liste der AS-Kontaktstellen, die der Kommission gemeldet wurden, enthalten. Obwohl die Kommission bereits verpflichtet ist, die Liste der AS-Stellen regelmäßig auf ihrer Website zu veröffentlichen, sollten die zusätzlichen Funktionen des Instruments, wie direkte Links zu den Beschwerdeformularen und der maschinellen Übersetzung, so bald wie möglich, spätestens jedoch am 20. April 2026 verfügbar sein.