Erwägungsgrund 23 32025L2647
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass AS-Stellen die Befassung mit Streitigkeiten nicht ablehnen, wenn Unternehmer unverhältnismäßige Regeln in ihre internen Beschwerdemanagementsysteme aufgenommen haben, die befolgt werden müssen, bevor eine Beschwerde einer AS-Stelle vorgelegt werden kann. So sind in bestimmten Marktsektoren einige Verbraucher übermäßig belastet, weil sie beispielsweise beim Beschwerdeverfahren mehrere verpflichtende Schritte durchlaufen müssen oder verpflichtet sind, nachzuweisen, dass sie sich an einen bestimmten Teil des Kundendienstes des Unternehmens gewandt haben.