Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Richtlinie 2000/60/EG wurde ein Rahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers geschaffen. Dieser Rahmen sieht vor, dass unter den Stoffen, die auf Unionsebene ein erhebliches Risiko für oder durch die aquatische Umwelt darstellen, prioritäre Stoffe identifiziert werden. In der Richtlinie 2008/105/EG sind unionsweite Umweltqualitätsnormen für die 45 früher in Anhang X der Richtlinie 2000/60/EG aufgeführten prioritären Stoffe und acht weitere, bereits vor der Einführung des genannten Anhangs durch die Entscheidung Nr. 2455/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates auf Unionsebene reglementierte Schadstoffe festgelegt. In der Richtlinie 2006/118/EG sind unionsweite Grundwasserqualitätsnormen für Nitrate und für Wirkstoffe in Pestiziden sowie Kriterien für die Festlegung nationaler Schwellenwerte für andere Grundwasserschadstoffe festgelegt. Außerdem enthält sie eine Liste von mindestens 12 Schadstoffen und Verschmutzungsindikatoren, für die die Mitgliedstaaten die Festlegung solcher nationalen Schwellenwerte berücksichtigen müssen. Die Grundwasserqualitätsnormen sind in Anhang I der Richtlinie 2006/118/EG festgelegt.