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Angesichts der Toxizität von Trifluoressigsäure (TFA), ihrer Persistenz und Verbreitung in der Umwelt und ihrer vielen Quellen, darunter die Verwendung von PFAS-Pestiziden und fluorhaltigen Kühlgasen, ist es äußerst wichtig, ihr Vorkommen sowohl in Oberflächengewässern als auch in Grundwasserkörpern anzugehen. Für Oberflächengewässer sollte TFA daher in eine Summe von 25 PFAS mit Umweltqualitätsnormen in Anhang I der Richtlinie 2008/105/EG aufgenommen werden. Bei der nächsten Überprüfung sollte die Kommission die Einführung einer gesonderten Umweltqualitätsnorm für TFA in Anhang I der Richtlinie 2008/105/EG in Erwägung ziehen. Für Grundwasser sollte die Kommission unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über TFA, einschließlich der Arbeiten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), der EFSA und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auch in Erwägung ziehen, in Anhang I der Richtlinie 2006/118/EG eine Qualitätsnorm für TFA festzulegen, entweder gesondert oder als Teil einer Summe. Künftige Änderungen der Richtlinie (EU) 2020/2184 sollten ebenfalls berücksichtigt werden.