Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Zustandsbeurteilung nach der Richtlinie 2000/60/EG beruht auf dem „One-out-all-out“-Prinzip, und dies sollte auch so bleiben. Daher ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um einen guten Zustand oder gegebenenfalls ein gutes Potenzial für jede einzelne einschlägige Qualitätskomponente zu erreichen. Gleichzeitig sollten Fortschrittsindikatoren für die einheitliche Darstellung und Berichterstattung seitens der Mitgliedstaaten über den Status oder das Potenzial dieser einzelnen Qualitätskomponenten in aufgeschlüsselter Form auf Unionsebene entwickelt und harmonisiert werden, damit sichergestellt wird, dass die Fortschritte oder der Mangel an Fortschritten bei einzelnen Qualitätskomponenten sichtbar sind, auch wenn nicht alle von ihnen einen guten Zustand oder ein gutes Potenzial erreichen, und dass die Fortschritte oder der Mangel an Fortschritten zwischen den Mitgliedstaaten verglichen werden können. Diese Fortschrittsindikatoren sollten unbeschadet der aus der Anwendung des „One-out-all-out“-Prinzips gezogenen Schlussfolgerungen ausgelegt werden.