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Eine bessere Integration der Datenströme, die der EUA gemäß den wasserrechtlichen Vorschriften der Union gemeldet werden, und insbesondere der durch die Richtlinie 2008/105/EG vorgeschriebenen Bestandsaufnahmen der Emissionen mit den Daten, die gemäß der Richtlinie 2010/75/EU und der Verordnung (EU) 2024/1244 des Europäischen Parlaments und des Rates an das Industrieemissionsportal gemeldet werden, wird die Vorlage der Bestandsaufnahmen gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2008/105/EG vereinfachen und effizienter machen. Zugleich werden so der Verwaltungsaufwand und die Spitzenarbeitsbelastung bei der Ausarbeitung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete verringert. In Verbindung mit der Abschaffung der Zwischenberichte über die Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmenprogramme, die sich als nicht wirksam erwiesen haben, wird diese vereinfachte Berichterstattung es den Mitgliedstaaten ermöglichen, sich verstärkt um die Meldung von Emissionen zu kümmern, die bis vor kurzem nicht unter die Rechtsvorschriften über Industrieemissionen fielen, auch wenn sie gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2008/105/EG gemeldet werden mussten.