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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Richtlinie 2008/105/EG sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um standardisierte Formate für die Berichterstattung über Emissionen aus Punktquellen, die nicht unter die Verordnung (EU) 2024/1244 fallen, und über diffuse Emissionen an die EUA festzulegen. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.