Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 2006/118/EG, in dem die Anwendung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle vorgesehen ist, erfüllt die Kriterien des Artikels 290 Absatz 1 AEUV, da sie Anpassungen des Anhangs II Teile A und C und der Anhänge III und IV jener Richtlinie betrifft. Sie sollte daher in eine Befugnisübertragung an die Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte umgewandelt werden.