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Die Überprüfung der Liste prioritärer Stoffe in Anhang I Teil A der Richtlinie 2008/105/EG hat ergeben, dass mehrere prioritäre Stoffe nicht mehr von unionsweiter Bedeutung sind und daher nicht mehr in dem genannten Anhang aufgeführt sein sollten. Diese Stoffe sollten daher als einzugsgebietsspezifische Schadstoffe eingestuft und zusammen mit den entsprechenden Umweltqualitätsnormen in einen neuen Anhang der Richtlinie 2008/105/EG aufgenommen werden.