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Die Richtlinien 2006/118/EG und 2008/105/EG sollten jeweils einen Anhang enthalten, in dem ausgewählte Stoffe, Stoffgruppen und Indikatoren aufgeführt sind, die von der Kommission bei der nächsten Überprüfung dieser Richtlinien zu berücksichtigen sind, bis zuverlässige Überwachungsmethoden und geeignete Qualitätsnormen oder Schwellenwerte entwickelt werden und abschließend bestätigt wird, dass sie ein Risiko für oder über das Grundwasser oder Oberflächengewässer darstellen. Diese Bestätigung könnte gegebenenfalls durch Aufnahme der Stoffe, Stoffgruppen oder Indikatoren in die entsprechende Beobachtungsliste erlangt werden.