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Die Kommission hat eine Überprüfung der Liste prioritärer Stoffe, die früher in Anhang X der Richtlinie 2000/60/EG enthalten waren gemäß Artikel 16 der genannten Richtlinie und Artikel 8 der Richtlinie 2008/105/EG sowie eine Überprüfung der Stofflisten in Anhang I und Anhang II Teil B der Richtlinie 2006/118/EG gemäß Artikel 10 der genannten Richtlinie durchgeführt und ist aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu dem Schluss gelangt, dass es angezeigt ist, diese Listen durch die Aufnahme neuer Stoffe, die Festlegung von Umweltqualitätsnormen oder Grundwasserqualitätsnormen für diese neu aufgenommenen Stoffe, die Überarbeitung der Umweltqualitätsnormen für einige bereits enthaltene Stoffe zur Anpassung an den wissenschaftlichen Fortschritt und die Festlegung von Umweltqualitätsnormen für Biota oder Sedimenten für einige bereits darin enthaltene und neu aufgenommene Stoffe zu ändern. Die Kommission hat ferner ermittelt, welche zusätzlichen Stoffe sich wahrscheinlich in Sedimenten oder Biota anreichern, und klargestellt, dass eine Trendüberwachung solcher Stoffe in Sedimenten oder Biota durchgeführt werden sollte. Die Überprüfungen der Stofflisten wurden unterstützt durch eine umfassende Konsultation mit Sachverständigen der Kommissionsdienststellen, der Mitgliedstaaten und von Interessengruppen sowie dem Wissenschaftlichen Ausschuss „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken“.