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Mit dem am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichneten Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde eine Unterscheidung eingeführt zwischen der der Kommission übertragenen Befugnis zum Erlass von delegierten Rechtsakten, d. h. Rechtsakten ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften eines Gesetzgebungsaktes, und der der Kommission übertragenen Befugnis zum Erlass von Durchführungsrechtsakten, d. h. Rechtsakten zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung verbindlicher Rechtsakte der Union. Die Richtlinien 2000/60/EG und 2006/118/EG sollten an den mit dem genannten Vertrag eingeführten Rechtsrahmen angepasst werden.