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Im Einklang mit dem Stockholmer Übereinkommen und der Verordnung (EU) 2019/1021 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten müssen das Vorhandensein persistenter organischer Schadstoffe in der Umwelt gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2019/1021 zur Umsetzung der Anforderungen des Artikels 11 Absatz 1 des Stockholmer Übereinkommens überwachen.