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Die Sachverständigen der Mitgliedstaaten sollten weiterhin in die regelmäßige Zusammenarbeit, die durch die Gemeinsame Durchführungsstrategie zur Richtlinie 2000/60/EG ermöglicht wird, und vor allem in die im Rahmen dieser Strategie eingerichteten Arbeitsgruppen einbezogen werden und auf diese Weise insbesondere eng in die Überarbeitung der Beobachtungslisten, die Aktualisierung der Schadstofflisten und die Festlegung der Meldeformate eingebunden werden.