Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es sollte sichergestellt werden, dass die Einleitung, Emission oder der Verlust prioritärer gefährlicher Stoffe innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens, spätestens jedoch 20 Jahre, nachdem ein bestimmter prioritärer Stoff als gefährlich in Anhang I Teil A der Richtlinie 2008/105/EG aufgenommen wurde, eingestellt oder schrittweise beseitigt wird. Dieser Zeitplan sollte unbeschadet der Anwendung strengerer Fristen in anderen anwendbaren Rechtsvorschriften der Union gelten.