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Ziel der Beobachtungslistenmechanismen für Oberflächengewässer und Grundwasser ist es, Informationen über das Vorhandensein und die Verbreitung potenziell bedenklicher Stoffe in der aquatischen Umwelt zu sammeln, die bislang unzureichend dokumentiert waren und für die es häufig keine standardisierten Analysemethoden gibt. Darüber hinaus sind die auf dem Markt verfügbaren Analysemethoden für die in Anhang I der Richtlinie 2006/118/EG und in Anhang I der Richtlinie 2008/105/EG aufgeführten Stoffe nicht immer empfindlich genug, um die vorgeschlagenen Qualitätsnormen zu erreichen. Die Entwicklung neuer Methoden und die Überwachung einer größeren Zahl von Stoffen, Stoffgruppen oder Indikatoren stellt eine Herausforderung dar und verursacht höhere Kosten sowie einen größeren Bedarf an Verwaltungskapazitäten in den Mitgliedstaaten, insbesondere jenen mit weniger Ressourcen. Daher könnte die Einrichtung einer gemeinsamen Überwachungseinrichtung für die Verwaltung der Überwachungsanforderungen — wenn dies von den Mitgliedstaaten gefordert wird — ihnen bei der Erfüllung dieser anspruchsvollen Aufgabe helfen und so ihre finanzielle und administrative Belastung mindern. Die Kommission sollte die Optionen für die Einrichtung, Finanzierung und Funktionsweise einer solchen Überwachungseinrichtung prüfen. Die Nutzung einer solchen Stelle sollte freiwillig sein, allen interessierten Mitgliedstaaten zugänglich sein und unbeschadet etwaiger bereits auf nationaler Ebene bestehender Vorkehrungen erfolgen.