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Die Mitgliedstaaten sind gemäß der Richtlinie 2000/60/EG verpflichtet, Wasserkörper, aus denen Wasser für den menschlichen Verbrauch entnommen wird, zu identifizieren, sie zu überwachen und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine Verschlechterung ihrer Qualität zu verhindern und den Umfang der Aufbereitung zu verringern, die für die Gewinnung von für den menschlichen Gebrauch geeignetem Wasser erforderlich ist. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass Mikroplastik eine potenzielle Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt, aber es sind mehr Überwachungsdaten erforderlich, um die Notwendigkeit der Festlegung einer Umweltqualitätsnorm für Mikroplastik in Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern zu bestätigen. Mikroplastik sollte daher in die Beobachtungslisten für Oberflächengewässer und Grundwasser aufgenommen und, sobald geeignete Überwachungsmethoden verfügbar sind, überwacht werden. In diesem Zusammenhang sollten die im Rahmen der Richtlinie (EU) 2020/2184 entwickelten Methoden für die Überwachung und Bewertung der Risiken von Mikroplastik in Trinkwasser berücksichtigt werden.