Art. 46 32006R1828
Wenn Stadtentwicklungsfonds aus Strukturfonds finanziert werden, investieren diese Fonds in öffentlich-private Partnerschaften oder andere Projekte, die in einem integrierten Plan für nachhaltige Stadtentwicklung enthalten sind. Solche öffentlich-privaten Partnerschaften und andere Projekte dürfen nicht die Errichtung und den Ausbau von Finanzierungsinstrumenten wie Risikokapital, Darlehens- und Garantiefonds für Unternehmen umfassen.
Für die Zwecke des Absatzes 1 investieren Stadtentwicklungsfonds in Form von Krediten, Garantien oder vergleichbaren Instrumenten und Kapitalbeteiligungen.
Wenn Stadtentwicklungsfonds aus Strukturfonds finanziert werden, so dürfen die betreffenden Mittel nicht für die Refinanzierung von Anschaffungen oder Beteiligungen für bereits abgeschlossene Projekte verwendet werden.