Erwägungsgrund 10 32013R1299
Die Kommission sollte Gebiete für die transnationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Maßnahmen definieren, die zur Förderung der integrierten Raumentwicklung erforderlich sind. Hierbei sollte die Kommission den Erfahrungen aus vorangegangenen Programmen Rechnung tragen und gegebenenfalls makroregionale Strategien und Strategien für die Meeresbecken einbeziehen.