Erwägungsgrund 27 32013R1299
Gemeinsame Outputindikatoren sollten in einem Anhang zu dieser Verordnung festgelegt werden, die die Bewertung der Fortschritte der Programmdurchführung erleichtern und auf den spezifischen Charakter der Kooperationsprogramme abgestimmt sind. Diese Indikatoren sollten durch programmspezifische Ergebnisindikatoren und gegebenenfalls durch programmspezifische Outputindikatoren ergänzt werden.