Erwägungsgrund 13 32013R1299
Neben Interventionen an der Außengrenze, die über externe Instrumente der Union unterstützt werden und die für Grenzregionen innerhalb und außerhalb der Union bestimmt sind, sollte die Möglichkeit bestehen, dass aus dem EFRE unterstützte Kooperationsprogramme in Regionen innerhalb und ausnahmsweise auch außerhalb der Union durchgeführt werden können, sofern die Regionen außerhalb der Union nicht über externe Instrumente abgedeckt sind, weil sie entweder nicht Empfängerland bestimmt sind oder weil keine solchen externen Kooperationsprogramme eingerichtet werden können. Allerdings ist es notwendig, sicherzustellen, dass die Unterstützung aus dem EFRE für im Hoheitsgebiet von Drittländern durchgeführte Vorhaben in erster Linie den Regionen der Union zugutekommt. Im Rahmen dieser Einschränkung sollte die Kommission daher bei der Erstellung der Liste der für grenzübergreifende und transnationale Programme in Frage kommenden Gebiete auch Regionen in Drittländern berücksichtigen.