Erwägungsgrund 24 32013R1299
Festgelegt werden sollten die Aufgaben und Pflichten der federführenden Begünstigten, die die Gesamtverantwortung für die Durchführung von Vorhaben tragen.
Festgelegt werden sollten die Aufgaben und Pflichten der federführenden Begünstigten, die die Gesamtverantwortung für die Durchführung von Vorhaben tragen.