Erwägungsgrund 41 32013R1299
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf die Liste grenzübergreifender und transnationaler Gebiete, eine Liste aller Kooperationsprogramme und des Gesamtbetrags der EFRE-Unterstützung für jedes Kooperationsprogramm, die Nomenklatur zu Interventionskategorien und die Muster für Kooperationsprogramme sowie Durchführungsberichte übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.