Erwägungsgrund 32 32013R1299
Die Mitgliedstaaten sollten ermuntert werden, die Aufgaben der Verwaltungsbehörde auf einen EVTZ zu übertragen oder einen solchen Verbund mit der Verwaltung des Teils des Kooperationsprogramms zu beauftragen, der das durch diesen EVTZ abgedeckte Gebiet betrifft.