Erwägungsgrund 28 32013R1299
Aufgrund der Beteiligung von mehr als einem Mitgliedstaat und der sich daraus ergebenden höheren Verwaltungskosten – insbesondere für Kontrollen und Übersetzungen – sollte die Ausgabenobergrenze für technische Hilfe höher als bei dem Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" sein. Um die höheren Verwaltungskosten auszugleichen, sollten die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert werden, den Verwaltungsaufwand für die Durchführung gemeinsamer Projekte zu reduzieren, wo immer dies möglich ist. Weiterhin sollten Kooperationsprogramme mit einer begrenzten Unterstützung aus dem EFRE einen bestimmten Mindestbetrag für technische Hilfe erhalten, der 6 % überschreiten kann, um sicherzustellen, dass hinreichende Mittel für eine wirksame technische Hilfe vorhanden sind.