Erwägungsgrund 19 32013R1299
Die inhaltlichen Anforderungen der Kooperationsprogramme im Rahmen des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" sind an deren spezifische Bedürfnisse anzupassen. Diese Anforderungen sollten daher auch die Aspekte abdecken, die für eine wirkungsvolle Umsetzung auf dem Gebiet der teilnehmenden Mitgliedstaaten erforderlich sind; hierzu gehören Prüfungs- und Kontrollinstanzen, Verfahren zur Einrichtung eines gemeinsamen Sekretariats und die Verteilung der Haftung bei Finanzkorrekturen. Wenn sich Mitgliedstaaten und Regionen an makroregionalen Strategien und Strategien für die Meeresbecken beteiligen, sollte durch die betreffenden Kooperationsprogramme dargelegt werden, welchen Beitrag Interventionen im Rahmen solcher Strategien leisten können. Aufgrund des horizontalen Charakters der Programme für interregionale Zusammenarbeit sollte darüber hinaus der Inhalt dieser Kooperationsprogramme angepasst werden, insbesondere im Hinblick auf die Definition des bzw. der Begünstigten im Rahmen der aktuellen Programme INTERACT und ESPON.