Erwägungsgrund 39 32013R1299
Ausgehend von den Erfahrungen des Programmplanungszeitraums 2007–2013 sollte eine explizite Ausnahmeregelung für die Umrechnung der getätigten Ausgaben in eine andere Währung als den Euro festgelegt werden, bei der der monatliche Umrechnungskurs des Tages, der dem Zeitpunkt der Ausgabe so nah wie möglich kommt, oder des Monats, in dem die Ausgaben zur Überprüfung vorgelegt wurden, oder des Monats, in dem die Ausgaben dem federführenden Begünstigten gemeldet wurden, zu verwenden ist. Finanzierungspläne, Berichte und Rechnungsabschlüsse zu gemeinsamen Kooperationsvorhaben sollten nur in Euro an das gemeinsame Sekretariat, die Programmbehörden und den Begleitausschuss übermittelt werden. Die Richtigkeit der Umrechnung sollte überprüft werden.