Erwägungsgrund 14 32013R1299
Es sind die Mittel festzulegen, die den einzelnen Bestandteilen des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" zugewiesen werden, wobei weiterhin ein signifikanter Teil der Mittel auf die grenzübergreifende Zusammenarbeit, einschließlich des Anteils jedes Mitgliedstaats an den Gesamtbeträgen für die grenzübergreifende und transnationale Zusammenarbeit, und auf das Potential der Mitgliedstaaten für Flexibilität zwischen diesen Bestandteilen konzentriert wird und hinreichende Finanzmittel für die Zusammenarbeit der Regionen in äußerster Randlage bereitgestellt werden.