Art. 203 CRR
Anerkennungsfähigkeit von Garantien als Absicherung ohne Sicherheitsleistung
Institute dürfen Garantien als anerkennungsfähige Absicherung ohne Sicherheitsleistung verwenden.
Institute dürfen Garantien als anerkennungsfähige Absicherung ohne Sicherheitsleistung verwenden.