Verordnung (EU) Nr. 376/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Austausch solch großer Mengen an Sicherheitsinformationen zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und der Agentur erfolgt am effizientesten mit Hilfe des Europäischen Zentralspeichers, vorausgesetzt dass er für die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Agentur uneingeschränkt zugänglich ist.
Erwägungsgrund 21 32014R0376Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen