Erwägungsgrund 42 32014R0376
Die Angestellten und das Vertragspersonal sollten die Gelegenheit haben, Verstöße gegen Grundsätze über die Regelung ihres Schutzes gemäß dieser Verordnung zu melden, und sie sollten dafür nicht belangt werden können. Die Mitgliedstaaten sollten die Auswirkungen für diejenigen, die gegen den Grundsatz des Schutzes des Meldenden und anderer Personen, die in den Ereignismeldungen genannt sind, verstoßen, definieren sowie zweckdienliche Abhilfemaßnahmen festlegen oder Sanktionen verhängen.