Erwägungsgrund 34 32014R0376
Um sicherzustellen, dass die Angestellten und das Vertragspersonal Vertrauen in das Ereignismeldesystem der Organisation haben, sollten die aus den Ereignismeldungen gewonnenen Informationen angemessen geschützt und nicht für andere Zwecke als die Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Flugsicherheit verwendet werden. Die von den Organisationen in Anwendung dieser Verordnung festgelegten internen Regelungen über die Redlichkeitskultur („Just Culture“) sollten insbesondere dazu beitragen, dass dieses Ziel erreicht wird. Darüber hinaus könnte ein geeignetes Mittel zur Erreichung dieses Ziels darin bestehen, dass die Übermittlung personenbezogener Angaben oder von Informationen, die Rückschlüsse auf die Identität des Meldenden oder der in der Ereignismeldung genannten Personen zulassen, durch eine klare Trennung zwischen den Abteilungen, die Ereignismeldungen bearbeiten, und dem Rest der Organisation eingegrenzt wird.